Einlagensicherung
Die deutschen Sparer haben viel zu verlieren. Genauer gesagt: sechs Billionen Euro beziehungsweise rund 52.400 Euro pro Kopf im Durchschnitt. Das hat der Versicherer Allianz in seinem Global Wealth Report für das Jahr 2017 ausgerechnet. Ein hübsches Sümmchen. Es ergibt sich aus dem Geld, das die Bundesbürger auf der hohen Kante und anderweitig angelegt haben, etwa in Aktien. Was, wenn große Teile davon plötzlich weg wären? Private Träume würden platzen oder die Altersvorsorge sich in Luft auflösen.
Die gesetzliche Einlagensicherung für Banken soll das verhindern. Dafür sorgt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Unter ihrem Schutz steht Vermögen auf:
- Sparbüchern
- Girokonten
- Tagesgeldkonten
- Sparbriefen
Das sind die Kernpunkte der gesetzlichen EU-Einlagensicherung:
- Einlagen privater Sparer sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kopf gesichert. Bei Gemeinschaftskonten – etwa bei Ehepaaren – beträgt die Entschädigungssumme maximal 200.000 Euro.
- Wenn bei den Sparern gleichzeitig zur Bankpleite noch besondere persönliche Umstände hinzukommen, können bis zu 500.000 Euro erstattet werden. So ein Ausnahmefall liegt beispielsweise vor bei Kündigung des Arbeitsplatzes, Eintritt in die Rente, Scheidung, Krankheit, Verkauf der selbstgenutzten Immobilie oder Geburt eines eigenen Kindes.
Die Umsetzung der europäischen Einlagensicherung ist Sache der 28 EU-Mitgliedstaaten. Das Geld für den „Notgroschen“ kommt jeweils aus eigens eingerichteten nationalen Töpfen (Einlagensicherungsfonds). Sie müssen nach EU-Willen bis 2024 mit ausreichenden Reserven ausgestattet sein, um im Ernstfall alle betroffenen Anleger zu entschädigen.
Übrigens: Ausgenommen von der Sicherung sind Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fonds und Zertifikate. Da solche Einlagen den Kunden gehören und die Banken sie nur aufbewahren, bleiben sie von einer Insolvenz unberührt.
Was macht das deutsche System besser?
Neben der vorgeschriebenen, gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland eine zweite Säule zum Sparerschutz – eine freiwillige Einlagensicherung. Über 150 Banken bieten sie an. Dazu gehören z. B. große, bundesweit agierende private Vertreter wie Deutsche Bank, Hanseatic Bank oder Postbank und private Regionalbanken sowie hiesige Filialen ausländischer Banken.
Aber auch einige öffentliche Banken sind dabei. Zu ihnen zählen unter anderem Deutsche Kreditbank AG, Hamburgische Investitions- und Förderbank, KfW IPEX-Bank GmbH und Landwirtschaftliche Rentenbank.
Der große Vorteil der deutschen Lösung: Der Schutz des freiwilligen Systems der Banken geht weit über die EU-Vorgaben hinaus: Angelegtes Geld soll vollständig gerettet werden. Bei entsprechendem Vermögen also auch jenseits der 100.000-Euro-Grenze, die die EU-Richtlinie pro Sparer vorsieht. Die Erstattungssumme liegt bei mindestens einer Million Euro. Meistens aber ist die Reserve der Banken, auch Sicherungsgrenze genannt, erheblich größer. Laut dem Bundesverband deutscher Banken beträgt sie im Schnitt für jeden Kunden 190 Millionen Euro. Welche Sicherungsgrenze für Ihr Sparvermögen gilt, klärt eine Online-Abfrage beim Einlagensicherungsfonds.
Einlagensicherung in Sonderfällen
In bestimmten Fällen ist die Deckungssumme höher als 100.000 EUR. In welchen Fällen genau, regelt § 8 Absatz 2 bis 4 des EinSiG. Dann beträgt die Deckungssumme bis zu 500.000 EUR . Sobald das Guthaben auf dem Konto mit einem besonderen Lebensereignis des Einzahlers verbunden ist, kann z.B. Folgende Ereignis zu Ausnahmen führen:
- Geburt
- Pflegebedürftigkeit
- Ruhestand
- Renteneintritt
- Immobilientransaktionen in Zusammenhang mit einer privat genutzten Wohnimmobilie
- Scheidung
- Kündigung
- Krankheit
- Tod
In diesen Fällen ist die gesetzliche Deckungssumme höher.
Streuen Sie Ihr Risiko
Machen Sie sich bewusst: Die verschiedenen Einlagensicherungen stellen zwar darauf ab, dass Sie weit mehr als die gesetzlichen Garantien von 100.000 € absichern können. Doch werden die einzelnen Systeme bei großen Krisen auch schnell an ihre Grenzen stoßen. Deshalb sollten Sie Ihre Gelder über die verschiedenen Einlagensicherungen streuen. Denn die gesetzliche Einlagensicherung gilt pro Bank und pro Kunde. Das können Sie als natürliche Person sein. Doch gilt das auch für juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH oder die Aktiengesellschaft AG.
So vervielfachen Sie Ihre Einlagensicherung
Wenn Sie bei Ihrer Bank ein Konto für sich persönlich und eins für Ihre Firma haben, sind bereits 200.000 € durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Wenn Sie dieses Modell auf die drei skizzierten Einlagensicherungen verteilen, können Sie bis zu 600.000 € absichern. Und Sie haben die Möglichkeit, dieses Modell auch bei ausländischen Töchtern deutscher Banken einzusetzen. Hier gilt zwar die jeweilige nationale Einlagensicherung. Doch zum einen beträgt die gesetzliche Einlagensicherung EU-weit 100.000 €. Zum anderen dürften Länder wie Luxemburg, Österreich oder Holland als eher unkritisch angesehen werden. Auf diese Weise können Sie die Einlagensicherung bei Bedarf ausweiten.
Quelle: www.hanseaticbank.de www.deutscher-wirtschaftsbrief.de