Vollwaisenrente

Vollwaisenrente

Berechnen Sie mit dem Waisenrentenrechner die Höhe der Waisenrente für Halbwaisen und Vollwaisen. Auch der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zur Waisenrente wird berechnet und sämtliche Berechnungen werden anschaulich und nachvollziehbar hergeleitet.

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben. Die Vollwaisenrente setzt sich zusammen aus einem Anteil der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils mit den höheren Rentenansprüchen und einem Zuschlag zur Vollwaisenrente, welcher anhand der Rentenzeiten dieses verstorbenen Elternteils berechnet wird.

Anspruch auf Vollwaisenrente

Als Vollwaisen gelten

  • leibliche und adoptierte Kinder der Verstorbenen Eltern,
  • Stief- und Pflegekinder, sofern sie im Haushalt der Verstorbenen Eltern lebten.
  • Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt der Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihnen unterhalten wurden.

Der Anspruch auf die Vollwaisenrente endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit, es sei denn, die Vollwaisen üben noch eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Erststudium aus. Spätestens mit dem 27. Geburtstag erlischt aber dann sowohl bei Ausbildung, als auch bei geistiger bzw. körperlicher Behinderung der Anspruch auf Vollwaisenrente.