Invalidenrente

Invalidenrente: Voraussetzungen, Anspruch & Höhe

Durch einen Unfall oder Krankheit kann das Arbeitseinkommen und damit die Existenzgrundlage wegfallen. Eine Invalidenrente wird dann häufig zum Rettungsanker. Doch wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente?

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der optimale Versicherungsschutz bei einer Invalidität aussieht, wie Sie ihn bekommen und welche staatlichen Leistungen Sie im Ernstfall beanspruchen können.

Warum gefährdet die Invalidität die Existenz?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Job aufgeben müssen und keiner anderen Tätigkeit mehr nachgehen können, dann fällt das Arbeitseinkommen weg und damit häufig die finanzielle Existenzgrundlage. Denn die staatliche Absicherung durch die Rentenkasse ist gering. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meistens nicht aus, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Besonders dann, wenn der Hauptverdiener für längere Zeit nicht mehr arbeiten kann.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen körperlich nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt oder Gutachter diagnostiziert worden sein und mindestens 50 Prozent betragen. Wer berufsunfähig ist, ist nicht automatisch erwerbsunfähig. So kann ein Bäcker mit einer Mehlstauballergie seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber theoretisch jeden anderen Job annehmen. Er ist nicht erwerbsunfähig, sondern “nur” berufsunfähig.

Wann liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor?

Von einer vollen Erwerbsunfähigkeit spricht man, wenn Personen nicht mehr fähig sind, mindestens drei Stunden täglich in irgendeiner Form zu arbeiten. Personen die mehr als drei Stunden, aber keine sechs Stunden am Tag arbeiten können, sind teilweise erwerbsunfähig.

Wann bekommt man eine Invalidenrente von der Rentenkasse?

Eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten nur noch Versicherte der Rentenkasse, wenn sie vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden. Alle anderen Versicherten sind über die Deutsche Rentenkasse bei einer Berufsunfähigkeit nicht abgesichert. Die Rentenkasse zahlt für diese Versicherten nur bei einer Erwerbsunfähigkeit.

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Der Rentenempfänger muss mindestens fünf Jahre Mitglied in der Rentenversicherung (Mindestversicherungszeiten) gewesen sein und es muss eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegen.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist niedrig. Die tatsächliche Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die geleisteten Beitragszahlungen in die Rentenkasse, das Eintrittsalter in die Rente, das bisherige Gehalt und die Art der Rente. Als Daumenregel und Näherungswert kann man sagen, dass die volle Erwerbsminderungsrente in etwa die Hälfte und die teilweise Erwerbsminderungsrente ein Viertel des Nettogehaltes betragen kann.

Wie kann man sich gegen das Invaliditätsrisiko absichern?

Jeder kann durch einen Unfall oder einer schweren Krankheit mitten aus dem Arbeitsleben gerissen werden. Da die staatliche Rente im Ernstfall nicht ausreicht, sollte sich jeder Bundesbürger mit einer privaten Absicherung gegen ein Invaliditätsrisiko beschäftigen. Für die eigene Absicherung und zum Schutz der Angehörigen stehen folgende Versicherungsformen zur Verfügung:

  • Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung zahlt nur bei einem Unfall. Darin liegt das Problem. Die meisten Betroffenen müssen wegen einer Erkrankung ihren Job aufgeben – nicht wegen den Folgen eines Unfalls. Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz oder eine Alternative für eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Dread-Disease-Versicherung: Der Versicherte bekommt bei verschiedenen schweren Erkrankungen eine fest vereinbarte Summe ausbezahlt. Manche Versicherungen haben 50 verschiedene schwere Erkrankungen versichert. In der Regel leistet die Versicherung auch dann, wenn der Versicherte weiterarbeiten kann.
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Versicherungsgesellschaft zahlt die vereinbarte monatliche Rente, sobald die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeit erfüllt werden. Der Grund der Erwerbsunfähigkeit spielt dabei keine Rolle.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Die vereinbarte Rente wird bis zu einem festgelegten Alter bezahlt, wenn der Versicherte seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann. Auch hier spielt es keine Rolle, ob die Invalidität durch einen Unfall, einer psychischen oder körperlichen Erkrankung verursacht wurde.

Warum ist nur jeder vierte Haushalt gegen Invalidität versichert?

Eine private Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann im Ernstfall zu hohen Zahlungen durch die Versicherungsgesellschaft führen. Wird beispielsweise ein 30-jähriger Versicherter berufsunfähig und wurde eine monatliche Rentenzahlung von 2.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr vereinbart, dann muss die Versicherungsgesellschaft insgesamt 840.000 Euro an den Versicherten zahlen. Da leuchtet es ein, dass die Versicherungsgesellschaft für diesen Schutz eine hohe Prämie berechnet und nach Möglichkeit nur “gesunde” Personen versichert.

Was ist eine Gesundheitsprüfung?

Beim Versicherungsantrag werden Fragen zur Gesundheit oder Vorerkrankungen gestellt. Nur die Personen, die diese Gesundheitsprüfung bestehen, erhalten einen Versicherungsschutz. Vorerkrankungen erschweren den Abschluss oder führen zu einer Ablehnung.

Unser Rat: Schließen Sie einen Vertrag so früh wie möglich ab. Denn wer bereits bei der Ausbildung oder im Studium einen Vertrag unterschreibt, zahlt geringere Prämien und hat als gesunder Mensch keine Probleme mit der Gesundheitsprüfung.

Checkliste: Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Achten Sie beim Vertragsabschluss zu einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung auf folgende Punkte:

  • Überblick verschaffen: Besorgen Sie sich einen aktuellen Markt- und Versicherungsvergleich von der Stiftung Warentest. Informieren Sie sich über die Testergebnisse, gute Anbieter und die wichtigsten Leistungsmerkmale der Versicherungspolicen.
  • Mehrere Angebote: Holen Sie sich immer von mehreren Gesellschaften und Online-Anbietern konkrete und aussagekräftige Angebot ein.
  • Vergleichen: Vergleichen Sie gezielt die Angebote nach Preis und Leistung. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich. Achten Sie dabei besonders auf den “Verzicht auf eine abstrakte Verweisung”, einer “Nachversicherungsgarantie” und auf die “Zahlung rückwirkender Leistungen”.
  • Annahme prüfen: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich und umfassend. Nennen Sie alle Vorerkrankungen, unter Umständen nach Rücksprache mit Ihrem Arzt. Reichen Sie den Antrag bei Ihrem Favoriten ein und warten Sie die Vertragsannahme ab.

Fazit:

Eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Denn wer aufgrund von Krankheit, Unfall oder Invalidität seinen Job aufgeben muss oder nicht mehr arbeiten kann, verliert sein Arbeitseinkommen und kommt schnell in eine finanzielle Notlage. Das staatliche Sozialnetz ist in diesen Fällen kein guter Schutz. Denn Mitglieder der Rentenkasse erhalten im Ernstfall, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, nur eine geringe oder gar keine Rente. Einen guten Schutz bietet eine Ergänzung durch eine private Absicherung. Die Hürden für einen ausreichenden Versicherungsschutz sind hoch. Das liegt sicher am relativ hohen Preis für den Versicherungsschutz und an der Tatsache, dass nicht alle Antragsteller versichert werden. Die Versicherungsgesellschaften achten darauf, dass keine schweren Vorerkrankungen vorliegen.

Quelle: www.einfach-rente.de