Riester-Rente als Darlehen

Riester Rente als Darlehen  (Wohn-Riester)

„Wer eine eigene Immobilie baut oder kauft und diese selbst nutzt, erhält seit 2008 für die Finanzierung dieselben Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Produkte. Für den Wohn-Riester gibt es derzeit drei Gestaltungsmodelle:

Variante 1: Das bereits vorhandene Riester-Vermögen lässt sich als Eigenkapital beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung verwenden. Sparpotenzial: Mehr Eigenkapital führt zu weniger Kreditbedarf und einer geringeren Belastung mit Kreditzinsen.

Variante 2: Wurde bislang noch kein üppiges Riester-Vermögen angesammelt, können laufende Sparraten direkt in die Eigenheimfinanzierung fließen. Die staatliche Förderung wird für die Darlehenstilgung verwendet. Sparpotential: geringere Kreditraten als bei herkömmlichen Baudarlehen. Neben Angeboten von Bausparkassen kommen derzeit auch neue Angebote klassischer Kreditinstitute – nach der nötigen staatlichen Zertifizierung – auf den Markt.

Variante 3: Spezielle Bauspar-Riester-Verträge. Sparpotenzial: Die Riester-Förderung gilt bei dieser Vertragsgestaltung sowohl für den Eigenkapitalaufbau in der Sparphase als auch für Tilgungsleistungen in der Finanzierungsphase.

Grundsätzlich gilt bei der Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung –  beim Wohn-Riester kompliziert, weil keine monatlichen Bar Raten fließen, sondern „mietfreies Wohnen im Eigenheim“ zu besteuern ist. Für jeden Riester-Sparer wird deshalb ein fiktives Wohnförderungskonto eingerichtet, dem jedes Jahr die staatliche Förderung – plus einer Verzinsung von zwei Prozent – gutgeschrieben wird. Das daraus resultierende Guthaben (Förderung plus Zinsen) müssen Wohn-Riester-Sparer dann mit Beginn des Ruhestands versteuern.“

Wichtig: Wer als Eigenheimerwerber für sein Baudarlehen zu hohe Kreditzinsen zahlt, zehrt die Riester-Vorteile schnell wieder auf. (7)

Wohn-Riester Pro

Wohn-Riester Kontra

Bei Nutzung eines zertifizierten Bausparvertrages kann das Eigenkapital mit staatlicher Förderung angespart werden

Abschluss und Verwaltungskosten sind in der Regel niedriger als bei nicht geförderten Verträgen

Auch wenn sich der Traum vom Eigenheim später zerschlagen sollte, kann das angesparte und geförderte Guthaben bei Renteneintritt verrentet werden. Somit ist Wohn-Riester ist flexibler als andere Riester Produkte

Für Familien mit mehreren Kindern ist Wohn-Riester eine besonders interessante Variante um die Wohnbedingungen zu verbessern

Bei Finanzierung über Wohn-Riester wird die Förderung (Grund- und Kinderzulagen) zusätzlich zur eigenen Tilgung unmittelbar für die Darlehensrückzahlung verwendet. Mit der Förderung und der Zinsersparnis können gegenüber der Finanzierung ohne Wohn-Riester Förderung mehrere 10.0000 Euro Finanzierungskosten gespart werden.

Der entscheidende Nachteil der Wohn-Riester Förderung ist der Umstand, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen müssen. Wer kann aber heute schon sagen ob er in Zukunft in jedem Fall diese Bedingung erfüllen kann.

Es ist nicht vorhersehbar ob Sie im Alter noch in Ihrer mit Wohn-Riester finanzierten Immobilie wohnen werden. Ziehen Sie zum Beispiel zu Ihren Kindern können Sie das Haus nicht vermieten

Bei Wohn-Riester bekommen Sie keine zusätzliche Rente, müssen aber auf einen fiktiven Betrag Steuern bezahlen

Bei förderschädlichem Verhalten müssen Sie auf einen Schlag alle Wohn-Riester Zulagen und ggf. die zusätzliche Steuerersparnis. Dabei stuft der Gesetzgeber auch Ereignisse, die der Wohn-Riester Sparer nicht direkt beeinflussen kann, als förderschädlich ein.

Wenn bei Ehescheidung die Wohn-Riester geförderte Immobilie verkauft werden muss, drohen neben den schon hohen Scheidungskosten zusätzliche Steuerrückzahlungen auf den Betrag des Wohn-Riester Kontos.

Selbst berufsbedingter Arbeitswechsel ist für den Gesetzgeber ein förderschädliches Verhalten. Sie können in einem solchen Fall nach Verkauf der Wohn-Riester geförderten Immobilie innerhalb von 4 Jahren eine neue erwerben um die bisher gewährte Förderung zu erhalten. Aber stellen Sie sich vor Sie ziehen aus einem kleinen Ort in eine große Stadt. Es ist kaum an zu nehmen, das Sie mit dem Verkaufserlös (der in so einem Fall meist unter dem Verkehrswert liegt) eine neue gleichwertige Immobilie erwerben können. Auch in diesem Fall muss der gesamte auf dem Wohn-Riester Förderkonto vorhandene Betrag auf einmal versteuert werden.

Das an sich heikelste Thema ist die unverschuldete Arbeitslosigkeit. Ist das Wohn-Riester geförderte Haus Vermögen droht bei Harz IV der Verkauf. Ist es noch Kreditbelastet wird es auf lange Sicht nicht zu halten sein. Zwar werden die Zinskosten als Mietanteil vom Amt übernommen aber die Tilgung muss alleine bestritten werden. Bei den Regelsätzen von Harz IV dürfte das schwerlich möglich sein. Spätestens jedoch mit Ablauf der Zinsfestschreibung hat sich die Bonität verständlicher Weise so verschlechtert, das die Bank keine Anschlussfinanzierung gewähren wird. Das gesamte Wohn-Riester Förderkonto muss auf einen Schlag versteuert werden.

Die Wohn-Riester Förderung bringt zahlreiche Risiken mit sich. Kann z.B. aufgrund von Schwierigkeiten im Privat- oder Berufsleben die Wohn-Riester geförderte Immobilie nicht mehr gehalten werden, ist die Wohn-Riester Förderung im Regelfall verloren. Altersvorsorge und Immobilienerwerb sollten deshalb konsequent getrennt werden. Verwenden Sie die Riester Förderung für den Aufbau einer zusätzlichen Altersrente.